26.01.2026
Meldefrist für Wasserzähler beachten: Landratsamt Würzburg bittet um rechtzeitige Mitteilungen zu Brunnen
Wer im Landkreis Würzburg einen Brunnen besitzt und daraus Grundwasser nutzt, ist verpflichtet, die entnommenen Wassermengen regelmäßig zu erfassen und dem Landratsamt Würzburg mitzuteilen. Spätestens bis Ende März 2026 müssen die Zählerstände für das Jahr 2025 an die Untere Wasserrechtsbehörde gemeldet werden. Die konkrete Frist ist im jeweiligen Bescheid festgelegt.
Durch zunehmend heiße Sommer und geringere Niederschläge ist es wichtig zu wissen, wie viel Grundwasser aus Brunnen gefördert wird. Nur auf Basis zuverlässiger Meldungen lassen sich die Grundwasserstände beobachten und künftige Entnahmemengen fachgerecht festlegen. Für jede genehmigte Wasserentnahme ist ein Wasserzähler vorgeschrieben, der regelmäßig abzulesen ist. Die Übermittlung der Zählerstände erfolgt über das Meldeformular unter
www.landkreis-wuerzburg.de/formulare in der Rubrik Wasserrecht im Bereich Online-Anträge.
Für Fragen steht das Landratsamt per E-Mail an wasserrecht@lra-wue.bayern.deund telefonisch unter der Nummer 0931 8003-5471 zur Verfügung.






