12.04.2023
Antigen-Selbsttest für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen
Die Kreisverwaltungsbehörden stellen Antigen-Selbsttest für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
Ziel dieser Maßnahme ist es, vulnerable Personengruppen unabhängig von Testpflicht weiterhin bestmöglich zu schützen.
Interessenten können im Rathaus zu den Öffnungszeiten Antigen-Selbsttests abholen.