28.01.2026
Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026
Liebe Wählerinnen und Wähler,
falls Sie planen, Ihr Wahlrecht für die Kommunalwahl per Briefwahl auszuüben, weisen wir Sie auf folgende wichtige Änderung hin: Ab 26.01.2026 können frühestens die Wahlbenachrichtigungen versandt werden und müssen bis spätestens 15.02.2026 zugestellt sein. Sie können ab diesem Zeitpunkt Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Online-Anforderung: www.buergerservice-portal.de/bayern/kleinrinderfeld/
Jedoch hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Briefwahlunterlagen erst ab 16.02.2026 von der Gemeinde ausgegeben werden dürfen. Bitte kalkulieren Sie diese Änderung in Ihre Überlegungen ein, gerade auch, wenn Sie Urlaub in dieser Zeit geplant haben und dadurch evtl. später die Briefwahlunterlagen erhalten. Ab 16.02.2026 können im Bürgerbüro des Rathauses die Briefwahlunterlagen persönlich beantragt werden.
Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 08.03.2026, bis spätestens 18.00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde Kleinrinderfeld eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr bei der Feststellung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden.
Am Montag, 09.03.2026 bleibt das Rathaus aufgrund von Auszählungen und Nacharbeiten zur Kommunalwahl geschlossen.
Wahlamt der Gemeinde Kleinrinderfeld






