29.11.2024
Wichtige Informationen zu ihrem Grundsteuerbescheid 2025
Die Gemeinde Kleinrinderfeld nimmt die Grundsteuerveranlagung 2025 auf Grundlage des „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ des Finanzamtes Würzburg mit der Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H. (unverändert); Grundsteuer für die übrigen Grundstücke (B) 340 v. H. (unverändert) vor.
Die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide bzw. Zerlegungsbescheide stellen für die hebeberechtigte Gemeinde bindende Grundlagenbescheide dar. Falls Sie der Ansicht sind, dass die gemeindliche Grundsteuerveranlagung 2025 für Ihr Grundstück aufgrund des vom Finanzamt Würzburg erlassenen Grundlagenbescheides fehlerhaft ist, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Würzburg.
Änderungsanträge reichen Sie formlos mit einer Begründung bzw. Darstellung des Sachverhalts unter Angabe des Aktenzeichens beim Finanzamt Würzburg möglichst per Elster, E-Mail oder schriftlich ein. Aufgrund der derzeitigen Umbaumaßnahmen im Gebäude des Finanzamtes Würzburg besteht nur ein stark verkleinerter Servicebereich. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten müssen Sie bei telefonischer oder persönlicher Sachverhaltsdarstellung im Finanzamt Würzburg mit längeren Wartezeiten rechnen.
Die Gemeinde Kleinrinderfeld kann KEINE Abhilfe bei fehlerbehafteten Grundlagenbescheiden schaffen. Die Einlegung eines Widerspruchs oder unmittelbare Klage gegen den von der Gemeinde erlassenen Grundsteuerbescheid sind zwar zulässig, jedoch unbegründet und haben KEINE Aussicht auf Erfolg. Ein Widerspruch hat KEINE aufschiebende Wirkung. Somit sind die Zahlungen zum jeweiligen Fälligkeitstag zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir gezwungen, Beitreibungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden.
Soweit sie einen Dauerauftrag für die Überweisung der Grundsteuer bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie bitte an die Anpassung der Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
Bitte beachten Sie auch anhängende weitere Information: PDF herunterladen