Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Anbieter

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kleinrinderfeld.de, die von Gemeinde Kleinrinderfeld betrieben wird. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website, die zugrunde liegenden rechtlichen Anforderungen sowie bestehende Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit.

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über die Website kleinrinderfeld.de stellt Gemeinde Kleinrinderfeld Informationen sowie digitale Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer bereit. Die Website ermöglicht den Zugang zu den angebotenen Inhalten und unterstützt die Nutzung der bereitgestellten Funktionen und Dienstleistungen.

Nutzerinnen und Nutzer können sich über die Inhalte informieren und die bereitgestellten Funktionen der Website nutzen.

Die Nutzung erfolgt über die Navigationsstruktur sowie die einzelnen Seitenbereiche. Interaktionen sind über die vorgesehenen Funktionen, wie z. B. Formulare oder Kontaktmöglichkeiten, möglich.

3. Rechtsgrundlagen

Die Website kleinrinderfeld.de wird im Einklang mit den Anforderungen des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) gestaltet und kontinuierlich weiterentwickelt. Grundlage der technischen Umsetzung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf den Konformitätsstufen A und AA sowie die Anforderungen der EN 301 549.

4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Es bestehen aktuell Barrieren, an deren Behebung bereits gearbeitet wird.

5. Umgesetzte Maßnahmen

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden kontinuierlich technische Maßnahmen umgesetzt.

Im Rahmen automatisierter Prüfungen werden Inhalte mithilfe von digi·accessMonitor analysiert und potenzielle Barrieren identifiziert.

Ein Teil der identifizierten Barrieren wurde automatisiert technisch kompensiert.

Zusätzlich werden Funktionen des digi·smartPlugin eingesetzt, um die Zugänglichkeit der Website für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse individuell zu verbessern.

Die Barrierefreiheit der Website wird regelmäßig überprüft und weiter optimiert.

6. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten technischen Barrieren wurden im Rahmen regelmäßiger Prüfungen der Website identifiziert. Sie werden kontinuierlich bewertet und – soweit technisch möglich – automatisiert oder im Rahmen der Weiterentwicklung der Website schrittweise behoben.

a) Technische Barrieren

Unlogische Überschriftenreihenfolge
Eine unlogische Überschriftenstruktur erschwert Screenreader-Nutzenden die Orientierung und das gezielte Navigieren zwischen Inhaltsbereichen.
Betroffenes Erfolgskriterium: WCAG 2.2 – 1.3.1 Informationen und Beziehungen

Tabellenzellen ohne zugeordnete Überschriften
Screenreader können die Bedeutung einzelner Tabellenwerte möglicherweise nicht eindeutig vermitteln, da die zugehörigen Zeilen- oder Spaltenüberschriften fehlen.
Betroffenes Erfolgskriterium: WCAG 2.2 – 1.3.1 Informationen und Beziehungen

Für diese Punkte sind weitere technische Anpassungen erforderlich.

b) Inhaltliche Barrieren

Derzeit sind keine spezifischen inhaltlichen Barrieren bekannt.

c) Dokumente und Medien

Einzelne PDF-Dokumente erfüllen derzeit noch nicht vollständig die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dadurch können beispielsweise Einschränkungen bei der Nutzung mit assistiven Technologien entstehen. Die betroffenen Dokumente werden im Rahmen der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung schrittweise überarbeitet.

7. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.9.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Die Prüfung erfolgte durch interne Tests sowie durch teilweise automatisierte Prüfverfahren. Automatisierte Prüfverfahren können nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit vollständig erfassen.

8. Methodik der Bewertung

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgt anhand anerkannter technischer Prüfkriterien und einer systematischen Analyse der Website. Hierbei werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit automatisiert überprüft und bewertet.

Automatisierte Prüfverfahren können nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit vollständig erfassen. Insbesondere die tatsächliche Nutzbarkeit sowie inhaltliche oder kontextabhängige Anforderungen können nur eingeschränkt automatisiert bewertet werden.

9. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung dieser Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Gemeinde Kleinrinderfeld
Pfarrer-Walter-Straße 4
97271 Kleinrinderfeld
info@kleinrinderfeld.bayern.de
+49 9366 9077 0

Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.

10. Zuständige Durchsetzungsstelle

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die oben genannte Kontaktstelle wenden.
Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle des jeweiligen Bundeslandes wenden.

Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-DLZ) – Durchsetzungsstelle
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de