15.01.2020
Die Gemeinde sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen 2020
Unterstützen Sie uns und engagieren Sie sich ehrenamtlich in einem Wahlvorstand.
Die Gemeinde Kleinrinderfeld sucht für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15. März 2020 engagierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer. Newcomer“ sind uns dabei ebenso herzlich willkommen, wie die „Alten Hasen“. Wir freuen uns über jede/n, die/der sich zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit erklärt. Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung. Beweisen auch Sie Bürgersinn und machen Sie mit!
In den zwei Urnenwahllokalen im Gemeindehaus leiten und überwachen die Mitglieder der Wahlvorstände ab 08.00 Uhr die Abstimmungshandlungen und ermitteln nach dem Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) das Abstimmungsergebnis.
In den beiden Briefwahllokalen (Sitzungssaal Rathaus und Seniorenraum Gemeindehaus) finden keine Abstimmungshandlungen statt. Hier werden die eingegangenen Wahlbriefe ausgezählt. Deshalb genügt es, wenn sich die dort tätigen Wahlhelfer/innen am Wahltag erst um 16.00 Uhr zusammenfinden.
Nachdem es vier Wahlen (Bürgermeisterwahl, Landratswahl, Gemeinderatswahl und Kreistagswahl) auszuzählen gilt, rechnen wir damit, dass die Ergebnisermittlung trotz EDV-Unterstützung (Erfassung der Stimmen für die Gemeinderats- und Kreistagswahl mittels Barcodeleser) am Wahlabend nicht vollständig abgeschlossen werden kann und sich die Wahlvorstände deshalb am Montag, dem 16. März 2020, nochmals zusammenfinden müssen.
Als kleine Entschädigung erhalten alle Wahlhelfer/innen von uns pro Einsatztag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €. Gleichzeitig haben sie am Montag Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge. Öffentliche Arbeitgeber können dabei keinen Lohnersatz geltend machen; für private Arbeitgeber halten wir entsprechende Antragsformulare zur Erstattung der Lohnkosten bereit.
Um die Wahlhelfer/innen mit ihren Aufgaben vertraut zu machen, laden wir sie vor der Wahl zu einer Informationsveranstaltung ein. Hier werden wir mit ihnen die einschlägigen Rechtsvorschriften durchsprechen, sie mit dem elektronischen Auszählungsverfahren vertraut machen und ihnen wichtige Hinweise zum Ablauf der Abstimmung und zur Ergebnisermittlung geben.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte bis zum 31. Januar 2020 im Rathaus (Telefon 09366/9077-0). Gerne merken wir Sie für die Tätigkeit in einem unserer Wahlvorstände vor.