28.07.2022
Verbot von offenem Feuer
Aufgrund der derzeitigen Trockenheit besteht in unserer Region allerhöchste Brandgefahr, deshalb wurde bis auf weiteres ein Verbot von offenem Feuer im Gemeindegebiet der Gemeinde Kleinrinderfeld erlassen.
Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Sobald es die Witterungsverhältnisse wieder zulassen, wird eine Aufhebung des Verbotes öffentlich bekanntgegeben.
Diese Bekanntmachung hängt in den Amtlichen Bekanntmachungskästen aus.
Details entnehmen Sie bitte diesen Aushängen.
Vielen Dank für die Beachtung und Ihr Verständnis.
Gemeinde Kleinrinderfeld