02.08.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung
vom 15.07.2022
Zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen entsprechend dem am 13.12.2021 genehmigten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) wird vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis, – untere Flurbereinigungsbehörde -, nach § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren Großrinderfeld (Wald) Folgendes angeordnet:
Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum 01.10.2022 Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen dauerhaft entzogen, die in der Besitzregelungskarte Nr. 1 bis 3 vom 15.07.2022 in roter Farbe bezeichnet sind.
Die Besitzregelungskarte Nr. 1 bis 3 vom 15.07.2022 sind Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung (Anlage 1).
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Die gesamte Bekanntmachung liegt zum Download als PDF bereit.